Ausschlüsse

Geschäftliche Aktivitäten und Ausschlüsse des RWS-Aktienfonds Nachhaltig:


Im Anlageprozess werden klare Ausschlusskriterien als Mindestanforderung (siehe Grafik) für Nachhaltigkeit definiert. Die Schwelle für den Ausschluss ist ein jeweiliger Umsatzanteil von 0 % über 5 % bzw. 10 %. Gemäß den „besonderen Anlagebedingungen“ investiert der Fonds in:

Aktuell ist der RWS-Aktienfonds Nachhaltig NICHT investiert in:

Atomenergie, Erwachsenenunterhaltung, Glücksspiel, Tabak, Kohleabbau, Kontroverse Waffen, Konventionelle Waffen

Best in Class

Best-in-Class-Strategie

Unternehmen, die im Branchenvergleich in ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht die höchsten Standards setzen.


ESG steht für Enviromental (Umwelt), Social (soziale Aspekte) und Corporate Governance (Unternehmensführung) und es handelt sich dabei um Kriterien, die dazu verwendet werden, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen oder Ländern zu bewerten. Dies dient unter anderem der
Zusammenstellung von nachhaltigen Fonds.

Engagement

Die Gesellschaft tritt mit den Unternehmen, in die sie investiert, in einen Dialog und thematisiert relevante ESG-Parameter. Dabei wird sie ihren Einfluss auch dahingehend auszuüben versuchen, dass im Bereich jeweils relevanter ESG-Parameter durch die Unternehmen kontinuierlich Verbesserungen erzielt werden können.

Der Fondsmanager kann die vorhandenen Daten des externen Anbieter MSCI ESG Research LLC im Zweifelsfall einer Überprüfung durch ein Gremium unterziehen. Das Gremium kann bei der Überprüfung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Daten die tatsächliche Situation nicht angemessen berücksichtigen, z.B. wenn die Angaben in der Datenbank nicht den aktuellen Unternehmensinformationen des Fondsmanagers entsprechen, und diese insofern berichtigen, dass sein adäquateres Abbild der Realität geschaffen wird. Verbleibende Unternehmen, für die keine MSCI ESG-Daten verfügbar sind, werden mit Hilfe einer hauseigenen Ratingmethodik des Fondsmanagers, die auf eigenen Research Ergebnissen basiert, bewertet. Die Ratingmethodik basiert auf Teilbereichen, die unterschiedliche Indikatoren umfassen. Dazu zählt zum einen die abschließende Beurteilung, zu der der Analyst auf Basis der Fundamentalanalyse und des persönlichen Unternehmenskontakts gelangt.

Wie alle anderen Teilbereiche quantifiziert er diese mit einem internen Rating von -10 bis +10. Zusammen mit der Gesprächsqualität aus dem persönlichen Kontakt mit dem Unternehmen, fließt die generelle Analysteneinschätzung in die abschließende Einzeltitelbewertung ein. In dem Bewertungsmodell schneiden jene Unternehmen besser ab, die den Nachhaltigkeitsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, mit einem adäquaten oder gar vorbildlichen Risikomanagement entgegnen. Im Falle von neuen regulatorischen Erfordernissen, einer Weiterentwicklung hinsichtlich der Auswahl und/oder Definition von Merkmalen oder bei Veränderungen von Branchenstandards können die Ausschlusskriterien und Indikatoren angepasst werden.

Engagement-Erfolge im Jahr 2022

Die Metzler Asset Management GmbH hat Columbia Threadneedle Investments als Engagement Dienstleister beauftragt, geschäftsrelevante ESG-Herausforderungen in Gesprächen mit Unternehmen zu diskutieren. Die Auswertung zeigt Details zu den erreichten Meilensteinen der Unternehmen im Portfolio.

Messung des Engagement-Erfolges: Meilensteine sind eine Darstellung für die Erfolgsmessung von Engagement/Unternehmensdialogen. Die Anzahl der Meilensteine – von eins bis drei – vermittelt, wie stark sich ein Unternehmen verbessert hat. Ein Meilenstein im Umweltbereich entspricht zum Beispiel der Beteiligung eines Unternehmens an einer Transparenzinitiative wie CDP (ehemals: Carbon Disclosure Project); zwei Meilensteine im sozialen Bereich entsprechen der Einführung einer Menschenrechtsrichtlinie; drei Meilensteine im Bereich Governance/ Unternehmensführung entsprechen zum Beispiel einer signifikanten Veränderung in der Aufsichtsratsstruktur, etwa durch die Berufung eines unabhängigen Vorsitzenden. Meilensteinbewertungen von Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern können variieren. Meilensteine werden nur vergeben, wenn vorheriges Engagement zu dem Thema deutlich erkennbar ist.

Berück-
sichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen

Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (sogenannte „principle adverse impacts“ („PAIs“)) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 a) der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Nachhaltigkeitsfaktoren werden in diesem Sinne definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die PAIs lassen sich in folgende Themengruppen gliedern:

  • Treibhausgasemissionen
  • Biodiversität
  • Wasser
  • Abfall
  • Soziales und Beschäftigung

Der Fondsmanager des jeweiligen Teilfonds integriert dazu die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren systematisch in seiner Anlageanalyse und seinen Entscheidungsprozessen. Die Möglichkeit zur systematischen Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der verfügbaren Datenqualität ab.

Die Berücksichtigung erfolgt dabei durch Positivkriterien für die Auswahl der Unternehmen, Ausschlusskriterien und/oder ESG-Engagement.

Verfahrens-
weisen einer guten Unternehmens-
führung

Es werden Unternehmen ausgeschlossen, die kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen. Dazu gehören Unternehmen, die eindeutig und ohne Aussicht auf positive Veränderung gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien des „Global Compact der Vereinten Nationen“ verstoßen.

Diese bestehen aus Vorgaben hinsichtlich Menschen- und Arbeitsrechten sowie hinsichtlich Umweltschutz und Korruption. Entsprechend werden Unternehmen ausgeschlossen, die in Bezug auf die Einhaltung des UN Global Compact mit einem „Fail-Rating“ kategorisiert sind. Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung umfassen solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften.
Herzlich willkommen!

Nutzungsbedingungen

Dieses Internetangebot und seine Inhalte richtet sich ausschließlich an professionelle Anleger und geeignete Gegenparteien gem. §31a WpHG, Unternehmen mit einer Lizenz nach §32 KWG, Finanzanlagenvermittler gemäß 34f GewO oder Honorarberater nach § 34h GewO. Die Inhalte sind nicht für Privatanleger geeignet.

RWS Vermögensplanung AG als Anbieter übernimmt keine Haftung für die unberechtigte Nutzung der angebotenen Inhalte. Bitte bestätigen Sie, dass Sie die auf dieser Website enthaltenen Informationen weder als Entscheidungsgrundlage für Finanzanlagen nutzen noch die Informationen Dritten zugänglich machen werden. Ferner bestätigen Sie bitte, dass Sie ein professioneller Anleger oder eine geeignete Gegenpartei sind bzw. eine Lizenz nach §32 KWG haben oder ein Finanzanlagenvermittler bzw. Honorarberater sind.
*Bei Akzeptierung bestätigen Sie, dass Sie professioneller Investor sind und mit den Nutzungsbedingungen einverstanden sind.